Die «Fragen und Antworten» werden laufend ergänzt (neuste in der Regel am Anfang), sobald neue Erkenntnisse vorliegen. Es lohnt sich deshalb, die «Fragen und Antworten» immer wieder zu durchstöbern.
Kann die Bevölkerung schon vor der Abstimmung zu den Zusammenschlussverträgen mitwirken?
Es sind Informationsveranstaltungen vor den Sommerferien 2021 geplant, an denen sich die Bevölkerung einbringen kann. Auch auf dieser Webseite können sich interessierte Bürger gerne zur geplanten Vereinigung äussern.
Wieso werden gleichzeitig die Vereinigungen der politischen Gemeinden wie auch der Schulgemeinden geprüft?
Sind die Abstimmungsergebnisse zur Vereinigungen der politischen Gemeinden wie auch der Schulgemeinden voneinander abhängig?
Die politischen Gemeinden Adlikon und Humlikon wie auch die Schulgemeinden Adlikon und Humlikon haben gleichzeitig ein Eingemeindungsgesuch an die politische- bzw. Primarschulgemeinde gestellt.
Die beiden Abstimmungen werden unabhängig voneinander durchgeführt. Die Abstimmungsresultate sind nicht verknüpft. Jede Fusion kann bei einem positiven Abstimmungsresultat umgesetzt werden, auch wenn die andere Abstimmung negativ ausfällt.
Welchen Namen wird die vereinigte Gemeinde tragen?
Da es sich um eine Absorptionsfusion (Eingemeindung) handelt, wird die Gemeinde Andelfingen heissen.
Was passiert mit den einzelnen Ortsnamen nach der Vereinigung?
Die Ortsnamen der einzelnen Dörfer bleiben bestehen. Sie werden zu Dorfnamen. Ortsteingangstafeln tragen in Klammer Andelfingen.
Was passiert mit den Postleitzahlen und den Postanschriften nach einer Vereinigung?
Postleitzahlen und Postanschriften bleiben unverändert. Die Adressen lauten nach wie vor: Vorname, Name, Strasse, PLZ
Gibt es ein neues Gemeindewappen?
Da es sich um eine Absorptionsfusion (Eingemeindung) handelt, wird das Wappen von Andelfingen übernommen.
Was geschieht mit den heutigen Gemeindewappen?
Diese bleiben als Dorfwappen bestehen. Die heutigen Gemeindewappen verschwinden also keineswegs, sondern werden durch ein neues Gemeindewappen ergänzt.
Bleibt die Gemeindeversammlung bestehen?
Ja, die Gemeindeversammlung bleibt voraussichtlich bestehen. Aber selbstverständlich wird es nur noch je eine Gemeindeversammlung für die vereinigte politische Gemeinde und die vereinigte Schulgemeinde geben.
Wie verhält es sich mit dem Bürgerrecht nach der Fusion?
Bürgerinnen und Bürger von aufgehobenen Gemeinden erhalten automatisch das Bürgerrecht der neuen Gemeinde im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gemeinde.
Gibt es Auswirkungen auf den Pass/ID/Führerausweis?
Anpassung der Ausweise ist nicht notwendig; die Anpassung der Ausweise (neuer Heimatort) erfolgt erst dann, wenn aus anderen Gründen ohnehin ein neuer Ausweis beantragt werden muss.
Welche Auswirkungen hat die Fusion auf das Grundbuch und die Kaufverträge über Grundstücke?
Jedes im Grundbuch aufgenommene Grundstück muss landesweit eindeutig bezeichnet sein. Die Grundstücksbezeichnung beinhaltet die Gemeinde und pro Gemeinde eine eindeutige Grundstücks-Nummer.
Alle vorhandenen Grundstücks-Nummern der zu fusionierenden Gemeinden werden vor dem Zusammenführen der Daten mit einem zweistelligen Präfix pro alte Gemeinde ergänzt. Diese Anpassung wird vom zuständigen Notariat automatisch veranlasst wird; der Grundeigentümer muss hier nicht aktiv werden und trägt dafür auch keine Kosten.
Bei bestehenden Kaufverträgen sind keine Anpassungen erforderlich; es handelt sich um historische Dokumente, die den Rechtszustand zum Zeitpunkt der Beurkundung des Vertrags festhalten. Die Verknüpfung der historischen Grundstücksnummer mit der fusionsbedingt neu festgelegten Grundstücksnummer ist über das Grundbuch problemlos möglich. Bei Grundstücksmutationen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fusion hängig sind, wird automatisch die neue Grundstücksnummer verwendet.
Gibt es nach einer allfälligen Vereinigung zu jeder einzelnen Verordnung der neuen Gemeinde eine separate Abstimmung?
Da es sich um eine Absorptionsfusion (Eingemeindung) handelt, werden die Verordnungen von Andelfingen übernommen.
Ist es vorgesehen, dass die jetzigen Gemeinden der Bevölkerungszahl entsprechend in den neuen Räten/Ämtern vertreten sind?
Es ist ein wichtiges Anliegen, dass die jetzigen Gemeinden in den neuen, vereinigten Behörden angemessen vertreten sind. In der Gemeindeordnung darf aufgrund der Wahlfreiheit aber keine entsprechende Regelung aufgenommen werden.
Zulässig ist hingegen die Aufnahme einer Bestimmung in den Zusammenschlussvertrag, die als Ziel eine angemessene Vertretung der bisherigen Gemeinden im Gemeindevorstand formuliert. Eine solche Bestimmung richtet sich an die massgebenden politischen Kräfte (z.B. Behörden, Parteien, Wählergruppierungen); sie sollen dafür besorgt sein, dass ein Wahlvorschlag zustande kommt, der dem Anliegen einer angemessenen Vertretung Rechnung trägt. Die Bestimmung richtet sich weiter an die Stimmberechtigten, bei ihrem Wahlentscheid dem Vertretungsgedanken Beachtung zu schenken. Die Bestimmung hat somit vor allem eine indirekte Wirkung und begründet keine unmittelbaren Ansprüche; die Wahlfreiheit der Stimmberechtigten wird nicht tangiert.